Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten
Schäfer Tours GmbH & Co. KG · Stand: Juli 2026
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Schäfer Tours GmbH & Co. KG (nachfolgend „Schäfer Tours") bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von Schäfer Tours; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1 Schäfer Tours erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Schäfer Tours und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit Schäfer Tours getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
1.3 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit Schäfer Tours anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit Schäfer Tours ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4 Diese Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von Schäfer Tours. Schäfer Tours bietet keine Pauschalreisen und keine Mehrtagesfahrten mit Unterkunftsleistungen an.
2. Vertragsschluss; Buchung; Stellung eines Gruppenauftraggebers; Hinweis zum Nichtbestehen von Widerrufsrechten
2.1 Buchungen von Tagesfahrten werden vor Ort, telefonisch, per Fax, per E-Mail sowie über das Online-Buchungssystem von Schäfer Tours entgegengenommen.
2.2 Grundlage des Angebots von Schäfer Tours und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
2.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Schäfer Tours vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
2.4 Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und die von ihnen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
2.5 Buchungen vor Ort, telefonisch, per Fax oder per E-Mail sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Schäfer Tours zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über die Tagesfahrt. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Schäfer Tours zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Schäfer Tours informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten.
2.6 Bei Buchungen über das Online-Buchungssystem gibt der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Dienstleistungsvertrages ab. Schäfer Tours bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der gesonderten Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Schäfer Tours zustande. Vor dem Absenden der Buchung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und Eingabefehler zu korrigieren. Der Vertragstext einschließlich dieser Bedingungen wird dem Kunden im Rahmen der Buchung in Textform zur Verfügung gestellt.
2.7 Schäfer Tours weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1 Die geschuldete Leistung von Schäfer Tours besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Schäfer Tours, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Schäfer Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4 Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt: Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt. Witterungsgründe berechtigen den Kunden bzw. den Auftraggeber demnach nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit Schäfer Tours. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
3.6 Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind sie vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber als auch Schäfer Tours vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung durch Schäfer Tours bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Erstattung von Kosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Beförderungsleistung und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte Leistungen ein.
4.2 Der Fahrpreis ist wahlweise bei Antritt der Tagesfahrt bar im Bus oder im Rahmen einer Buchung über das Online-Buchungssystem im Voraus zu entrichten. Bei Buchung über das Online-Buchungssystem ist der Fahrpreis mit der Buchung fällig.
4.3 Leistet der Kunde eine vereinbarte Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Schäfer Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Schäfer Tours berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten.
4.4 Ohne vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Preisanpassungen
5.1 Es gelten die zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und Schäfer Tours vereinbarten Preise.
5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist Schäfer Tours nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preisanpassung nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verlangen:
a) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen.
b) Zum Leistungszeitpunkt erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Leistungspreis nach Maßgabe des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts für Deutschland (2020 = 100).
c) Schäfer Tours wird die Preisanpassung in Textform klar und verständlich mit einem Vorlauf von nicht später als 20 Tagen vor dem jeweiligen Leistungsbeginn unter Zugrundelegung der prozentualen Veränderungen des Indexstandes gegenüber dem Kunden geltend machen.
d) Die Preisanpassung wird in dem gleichen prozentualen Verhältnis vorgenommen, in dem sich der bei Geltendmachung der Preisanpassung zuletzt vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand im Kalendermonat der Buchung verändert hat.
e) Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 8 % des vereinbarten Leistungspreises übersteigt, kann der Kunde ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber Schäfer Tours vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung des Kunden bedarf keiner bestimmten Form und ist gegenüber Schäfer Tours unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem Kunden wird hierfür die Textform empfohlen. Schäfer Tours wird den Kunden ggf. im Zuge der Mitteilung der Preisanpassung auf sein Rücktrittsrecht und die Rücktrittsfrist hinweisen.
5.3 Der Kunde kann eine Senkung des Leistungspreises nach Maßgabe der Ziffer 5.2 a) und d) vor Leistungsbeginn verlangen, wenn und soweit sich der Verbraucherpreisindex gemäß Ziffer 5.2 b) nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn verringert hat. Schäfer Tours kann eine entsprechend vom Kunden geforderte nachträgliche Senkung des Leistungspreises abwenden, wenn die Senkung des Verbraucherpreisindexes tatsächlich nicht zu niedrigeren Kosten für Schäfer Tours geführt hat.
5.4 Hat der Kunde einen Anspruch auf Senkung des Leistungspreises und hat er mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Schäfer Tours zu erstatten. Schäfer Tours darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
6. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
6.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Schäfer Tours bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt 10,- € pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, Schäfer Tours nachzuweisen, dass die durch die Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom bzw. Kündigung des Dienstleistungsvertrages mit Schäfer Tours gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt von Schäfer Tours wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Für alle Tagesfahrten gilt, soweit in der jeweiligen Leistungsausschreibung nichts anderes angegeben ist, eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Schäfer Tours erklärt einen Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl spätestens 2 Tage vor Leistungsbeginn. Schäfer Tours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Schäfer Tours müssen in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) Schäfer Tours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben zu verweisen.
c) Schäfer Tours ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Schäfer Tours später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
e) Wird die Tagesfahrt aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Kündigung bzw. Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber; Nichtinanspruchnahme von Leistungen
8.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber kann den Vertrag mit Schäfer Tours nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen bzw. den Rücktritt erklären. Die Kündigung bzw. der Rücktritt bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung bzw. ein Rücktritt in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
8.2 Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens Schäfer Tours ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,- € berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von Schäfer Tours im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages abgilt.
8.3 Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die am Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, sowie bei Nichterscheinen zur Fahrt bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Schäfer Tours hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Schäfer Tours durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von Schäfer Tours an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
8.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Schäfer Tours nachzuweisen, dass Schäfer Tours überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Vergütungsanspruch entstanden ist, als die geforderten Stornokosten.
8.5 Schäfer Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkret berechnete Vergütung zu fordern, soweit Schäfer Tours nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden. Macht Schäfer Tours einen solchen Anspruch geltend, so ist Schäfer Tours verpflichtet, die geforderte Vergütung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von Schäfer Tours sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.
9. Haftung von Schäfer Tours; Versicherungen
9.1 Eine Haftung von Schäfer Tours für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von Schäfer Tours oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Schäfer Tours vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9.2 Schäfer Tours haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Schäfer Tours ursächlich oder mitursächlich war.
9.3 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1 Schäfer Tours kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Schäfer Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2 Kündigt Schäfer Tours, so behält Schäfer Tours den Anspruch auf den Leistungspreis; Schäfer Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Schäfer Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
11.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schäfer Tours für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von Schäfer Tours als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen.
11.2 Schäfer Tours und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
11.3 Schäfer Tours haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von Schäfer Tours – vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von Schäfer Tours angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit Schäfer Tours vertraglich vereinbarten Start- und Endpunkt der Tagesfahrt, nicht im Leistungsumfang von Schäfer Tours enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen, Verpflegung usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von Schäfer Tours vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
11.4 Schäfer Tours haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des von diesem eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit Schäfer Tours abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern sowie Auskünfte und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
11.5 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt, vor, während oder nach der Tagesfahrt für Schäfer Tours Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens Schäfer Tours anzuerkennen.
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch Schäfer Tours und die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
12.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von Schäfer Tours und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.
12.3 Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von Schäfer Tours vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach den für die Tagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von Schäfer Tours mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesfahrt zu erklären.
12.4 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.
13. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Schäfer Tours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Schäfer Tours nur am Sitz von Schäfer Tours verklagen.
13.2 Für Klagen von Schäfer Tours gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Schäfer Tours vereinbart.
13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Schäfer Tours anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
13.4 Schäfer Tours weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Schäfer Tours nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für Schäfer Tours verpflichtend würde, informiert Schäfer Tours die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
© Urheberrechtlich geschützt; TourLaw – Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025. Verwendung durch ein im bdo-Landesverband organisiertes Mitgliedsunternehmen.
Veranstalter der Tagesfahrten
- Firma: Schäfer Tours GmbH & Co. KG
- Geschäftsführer: Ken Schäfer
- Handelsregister: Amtsgericht Husum, HRA 925
- Anschrift: Bövergeest 85a, 25826 St. Peter-Ording
- Telefon: 04863 3188
- E-Mail: Info@emw.sh